Was genau versteht man unter einer Drohne?
Per Definition handelt es sich bei einer Drohne um ein "unbemanntes Luftfahrzeugsystem" beziehungsweise ein UAS ("Unmanned Aircraft System"). Sie besteht jedoch nicht nur aus dem unbemannten Fluggerät, sondern zudem aus der Ausrüstung, die für die Fernsteuerung der Drohne notwendig ist. Ursprünglich erfasste der Begriff Drohne lediglich den fliegenden Teil militärischer Flugzeugsysteme. Mittlerweile sind Drohnen auch im zivilen Bereich verbreitet. Folglich werden heutzutage sogenannte Multi- und Quadrokopter, mit deren Hilfe Filmaufnahmen erstellt werden, ebenfalls als Drohnen bezeichnet.
Die verschiedenen Drohnenklassen
Zum 01.01.2021 trat in der Europäischen Union die Drohnenverordnumg in Kraft. Demnach werden Drohnen in drei Betriebskategorien klassifiziert:
offen: Drohnen, deren Startgewicht weniger als 25 kg beträgt. Sie dürfen in Sichtweite maximal 120 m hoch fliegen, keine gefährlichen Güter transportieren oder Gegenstände abwerfen.
speziell: Drohnen mit mehr als 25 kg Startmasse, die außerhalb der Sichtweite eingesetzt werden.
zulassungspflichtig: Sehr große und schwere Drohnen, die beispielsweise zur Personen- oder Güterbeförderung konzipiert wurden.
Darf jeder eine Drohne fliegen?
In Deutschland zum Betreiben einer Drohne berechtigt sind Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wer jünger ist, darf Drohnen fliegen, die unter die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG fallen und somit als Spielzeug gelten oder eine "echte" Drohne steuern, sofern eine volljährige Person dabei ist, die sämtliche Voraussetzungen für das Betreiben eines unbemannten Fluggeräts erfüllt.
Ferner müssen Drohnenpiloten an einem Onlinetraining und einer Onlineprüfung teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Beteiligten den kleinen EU-Drohnenführerschein. Dieser ist Voraussetzung für den großen EU-Drohnenführerschein, aber auch nötig für das Betreiben von Drohnen über einer Startmasse von 250 g, mit denen weit ab von Bauwerken oder Menschen geflogen wird. Für das Fliegen mit einer Drohne unter 250g ist indes kein Führerschein notwendig.
Wer den großen EU-Drohnenführerschein erworben hat, darf mit weniger als 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten fliegen und sich mit dem Fluggerät Menschen auf bis zu 30 m annähern.
Registrierungspflicht für Drohnenpiloten
Gemäß der EU-Verordnung sind Drohnenpiloten dazu verpflichtet, sich zu registrieren. Dabei ist es unerheblich, wie viele Drohnen gesteuert werden. In Deutschland erfolgt die Anmeldung auf der Webseite des Luftfahrtbundesamts. Nach der Registrierung erhält der Pilot eine elektronische "UAS-Betreiber-ID". Diese muss als Plakette an der Drohne angebracht werden und ermöglicht die Zuordnung des Geräts zu seinem Eigentümer.
Wichtig:
Wiegt die Drohne unter 250 g und hat weder eine Kamera noch ein Mikrofon, ist keine Registrierung nötig.
Versicherungspflicht
Drohnen, die außerhalb der eigenen vier Wände geflogen werden, müssen versichert sein. Der Gesetzgeber verlangt, dass jeder Drohnenpilot eine spezielle Haftpflichtversicherung für sein Fluggerät abschließt. Wer dies nicht tut und die Drohne dennoch im Freien betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Das ist verboten
Die deutsche Luftverkehrsordnung besagt, dass Drohnen in nachfolgenden Bereichen außer mit Sondererlaubnis nicht fliegen dürfen:
Grundstücke und Naturschutzgebiete
Badestrände und Bäder (während der Öffnungszeiten)
Fliegen über Menschenansammlungen, Krankenhäuser, Gefängnisse, Bundeswehr-Liegenschaften, Autobahnen und Industrieanlagen
Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen und 5 km zu Flughäfen