Österreich wird attraktiver für Krypto-Anleger
Bei der Anlage des eigenen Vermögens sollte daher darauf geachtet werden, dass der überwiegende Teil sicher angelegt wird. In der aktuellen Situation sind solche Anlagen aber nicht einfach zu finden - jedenfalls dann nicht, wenn sie auch eine ordentliche Rendite bringen sollen. Daher gilt das Augenmerk vieler risikofreudiger Anleger immer stärker den Kryptowährungen. Im Nachbarland Österreich wurde vor kurzem eine interessante Änderung des Steuerrechts beschlossen, die dazu führt, dass das Umfeld für Kryptowährungen dort anlegerfreundlicher wird. Bitcoin kaufen Österreich wird besonders für diejenigen interessant, die mit Bitcoins traden, also kurzfristig damit spekulieren wollen. Denn in diesen Fällen wurden Gewinne bislang mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt. Nach der Reform wird auch für Kryptowährungen der Steuersatz der Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent angewendet. Damit werden die digitalen Währungen anderen Wertpapieren gleichgestellt. Ein kleiner Teil des eigenen Vermögens kann also durchaus für spekulatives Trading eingesetzt werden.
Drohnen steuern in rechtlich sicherem Rahmen
Wer sein hart verdientes Geld lieber konservativ anlegt, sollte seinen Spieltrieb woanders ausleben. Sehr beliebt sind seit einigen Jahren sogenannte Multicopter. Umgangssprachlich werden die Fluggeräte auch Drohnen genannt. Besonders reizvoll sind die ferngesteuerten Objekte deshalb, weil man mit ihr aus großer Höhe Fotos und Videos aufnehmen kann. Allerdings sollten künftige Drohnenpiloten sich vorab über die rechtlichen Vorschriften genau informieren, denn in diesem Bereich gilt es einiges zu beachten. Wer eine Drohne steuert, haftet natürlich für alle Schäden, die entstehen, wenn die Drohne abstürzt und dabei fremdes Eigentum zerstört. Wer seine Drohne nur privat betreibt, kann dieses Risiko auch über die private Haftpflichtversicherung absichern. Viele Anbieter können den bestehenden Vertrag erweitern. Sollte dies nicht möglich sein, ist zwingend eine eigene spezielle Versicherung für den Betrieb von Drohnen abzuschließen. Genauso gilt dies für Drohnen mit gewerblicher Nutzung. Zu beachten ist außerdem, dass jede Drohne, die ein Gewicht von 250 Gramm überschreitet - dies betrifft im Grunde so gut wie jedes handelsübliche Fluggerät - ein Kennzeichen benötigt. Denn im Falle eines Schadens muss das Objekt einem Besitzer einwandfrei zugeordnet werden können. Eine Drohne darf auch keineswegs überall in die Luft gehen. Für den Betrieb der Fluggeräte gibt es sehr genaue Vorschriften, um weder andere Personen, noch die Verkehrssicherheit allgemein zu gefährden. So ist es sowohl verboten, die Multicopter über Wohngebieten fliegen zu lassen, als auch in der Nähe von Flugplätzen oder Flughäfen, Bahntrassen, größeren Straßen und militärischen Anlagen. Verstöße gegen diese Anordnungen sind keineswegs Kavaliersdelikte. Bereits in der Vergangenheit wurden harte Strafen ausgesprochen, wenn Drohnen in nicht erlaubten Zonen betrieben wurden.